§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen
slesQon GmbH, Im Mediapark 5, 50670 Köln (nachfolgend „Dienstleister“)
und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) über Marketingdienstleistungen zur regionalen Palettenbeschaffung.
(2) Der Dienstleister tritt teilweise unter der Bezeichnung „Palettenmarketing“ auf. Dabei handelt es sich um eine Marke / Geschäftsbezeichnung der salesQon GmbH. Vertragspartner ist stets ausschließlich die salesQon GmbH.
(3) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Dienstleister stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§2 Vertragsgegenstand
(1) Der Dienstleister erbringt Marketingdienstleistungen mit dem Ziel, dem Kunden Kontaktanfragen von Personen oder Unternehmen zu verschaffen, die gebrauchte oder defekte Paletten abgeben oder verkaufen möchten.
(2) Gegenstand der Leistung ist ausschließlich die Kontaktvermittlung. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, bestimmte Mengen oder Abschlüsse werden nicht geschuldet.
§3 Vertragsschluss
(1) Ein Vertrag kommt zustande durch:
mündliche Zusage des Kunden und
schriftliche Bestätigung per E-Mail oder
Zahlung der in Rechnung gestellten Vergütung.
(2) Maßgeblich für den Leistungsumfang sind die per E-Mail bestätigten Konditionen sowie diese AGB.
§4 Leistungsbeginn
(1) Der Leistungsbeginn erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang der vereinbarten Vergütung und des Werbebudgets.
(2) Vor Zahlungseingang besteht keine Leistungspflicht des Dienstleisters.
§5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung setzt sich zusammen aus:
einer monatlichen Dienstleistungspauschale zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer sowie
einem monatlichen Werbebudget.
(2) Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus.
(3) Rechnungen sind sofort fällig, sofern kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde.
(4) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Dienstleister berechtigt, die Leistung bis zum Zahlungseingang auszusetzen.
§6 Werbebudget
(1) Das vom Kunden bereitgestellte Werbebudget dient ausschließlich der Finanzierung von Werbemaßnahmen.
(2) Nicht verbrauchtes Werbebudget wird während der laufenden Zusammenarbeit auf den Folgemonat übertragen.
(3) Mit Beendigung der Zusammenarbeit verfällt ein eventuell vorhandenes Restbudget. Eine Auszahlung erfolgt nicht.
§7 Testmonat, Laufzeit und Kündigung
(1) Die Zusammenarbeit beginnt mit Zahlungseingang und startet mit einem Testmonat.
(2) Während des Testmonats kann der Kunde die Zusammenarbeit ohne Angabe von Gründen bis zum Ende des Testmonats formlos per E-Mail kündigen.
(3) Erfolgt keine Kündigung gemäß Absatz 2, geht die Zusammenarbeit automatisch in einen monatlich laufenden Vertrag über.
(4) Der Vertrag kann ab dem zweiten Monat mit einer Frist von 14 Tagen vor Ablauf des jeweiligen Leistungsmonats gekündigt werden.
(5) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§8 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist selbst verantwortlich für:
die Kontaktaufnahme mit den übermittelten Kontakten,
Preisverhandlungen,
Abholung, Transport und weitere Abwicklung der Paletten.
(2) Der Dienstleister übernimmt keine Verantwortung für das Verhalten oder die Entscheidungen des Kunden gegenüber den Kontakten.
§9 Haftungsausschluss
(1) Der Dienstleister übernimmt keine Garantie für:
eine bestimmte Anzahl von Kontaktanfragen,
bestimmte Palettenmengen,
wirtschaftliche Ergebnisse oder Umsätze.
(2) Die Haftung des Dienstleisters ist – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.
§10 Datenschutz
(1) Der Dienstleister generiert Kontaktanfragen im eigenen Namen und gibt diese zum Zweck der Kontaktaufnahme an den Kunden weiter.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, die übermittelten Daten ausschließlich zweckgebunden und DSGVO-konform zu verwenden.
§11 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform (§ 126b BGB).
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Dienstleisters.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.